Energieberatung
Die Energieberatung hat sich aus der Ölkrise der 1970er Jahre entwickelt, als der bewusste Umgang mit Energie zunehmend an Bedeutung gewann. Ursprünglich lag der Fokus auf der Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden, heute umfasst sie jedoch ein breites Spektrum – von der Optimierung der Heiztechnik bis zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Sinn und Zweck der Energieberatung ist es, Einsparpotenziale aufzuzeigen, Kosten zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Dabei profitieren sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen von einer verbesserten Energieeffizienz, steigenden Fördermöglichkeiten und einem nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz.
Wir bieten unabhängige Energieberatung sowie Energieausweise für Wohngebäude an, um Eigentümern fundierte Entscheidungen zur energetischen Optimierung zu ermöglichen.
Unser Fokus:
Energieausweise
Der Energieausweis wurde in Deutschland mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 verpflichtend und ist seit 2009 flächendeckend vorgeschrieben. Die Grundlage dafür bildet die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern soll. Seit 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Vorgaben für Energieausweise in Deutschland.
Sinn und Zweck des Energieausweises
Der Energieausweis dient als Transparenzinstrument für Eigentümer, Käufer und Mieter, um den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einen Blick zu erkennen. Er ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher Immobilien und liefert Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Besonders beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes ist er ein zentrales Dokument zur Entscheidungsfindung.
Arten von Energieausweisen
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
Günstiger und einfacher zu erstellen, aber stark nutzerabhängig.
Erlaubt für bestehende Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten oder für Gebäude mit Bauantrag nach dem 1. November 1977, wenn die Wärmeschutzverordnung eingehalten wurde.
Bedarfsausweis
Beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Detaillierte Berechnung des Energiebedarfs auf Basis der Bauweise, Dämmung und Heiztechnik.
Pflicht für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und nicht nachträglich energetisch saniert wurden.
Wann wird welcher Energieausweis ausgestellt?
Verkauf oder Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung → Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises.
Neubauten oder umfassende Sanierungen → Ausstellung eines Bedarfsausweises.
Ältere Gebäude mit schlechter energetischer Qualität → Bedarfsausweis erforderlich.
Modernisierte Gebäude oder Mehrfamilienhäuser mit mehr als 5 Wohneinheiten → Wahl zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, muss aber bei umfassender energetischer Sanierung erneuert werden.
Neutrale Energieberatung
Eine unabhängige und neutrale Energieberatung bietet Eigentümern eine wertvolle Orientierung, um den Energieverbrauch zu senken, die Betriebskosten zu optimieren und gleichzeitig den Wohnkomfort zu erhöhen. Im Gegensatz zu Beratungen durch Hersteller oder Handwerksbetriebe steht hier nicht der Verkauf bestimmter Produkte oder Dienstleistungen im Mittelpunkt, sondern eine objektive und transparente Analyse des Gebäudes. Dadurch erhalten Eigentümer eine realistische Einschätzung der Einsparpotenziale sowie individuell zugeschnittene Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, die sowohl wirtschaftlich als auch technisch sinnvoll sind.
Ein weiterer Vorteil ist die Beratung zu staatlichen Förderprogrammen. Viele Modernisierungsmaßnahmen können durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite gefördert werden, doch die Förderlandschaft ist komplex und unterliegt regelmäßigen Änderungen. Ein unabhängiger Energieberater kennt die aktuellen Möglichkeiten und hilft, die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu nutzen. Zudem sorgt die neutrale Expertise für rechtliche Sicherheit, indem sie Eigentümer über gesetzliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises informiert.
Eine unabhängige Beratung bietet zudem eine wertvolle Zweitmeinung, wenn es darum geht, Angebote von Handwerkern oder Energieversorgern zu bewerten. Oftmals werden überteuerte oder unnötige Maßnahmen vorgeschlagen, die sich wirtschaftlich nicht lohnen. Durch eine sachliche und produktneutrale Einschätzung lassen sich solche Fehlinvestitionen vermeiden.
Langfristig führt eine unabhängige Energieberatung nicht nur zu einer nachhaltigen Reduzierung der Energiekosten, sondern steigert auch den Wert der Immobilie. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, den CO₂-Ausstoß zu senken und gesetzliche Anforderungen frühzeitig zu erfüllen.
Wer sich für eine fundierte, neutrale Beratung entscheidet, profitiert also in mehrfacher Hinsicht – finanziell, ökologisch und komforttechnisch.
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